VORSORGEVERFÜGUNG
Sie haben die Möglichkeit, für den Fall der Einwilligungs- oder Geschäftsunfähigkeit infolge einer Krankheit, eines Unfallereignisses oder hohen Alters vorzusorgen.
Wir beraten Sie zu Patienten- und Betreuungsverfügung sowie zur Vorsorgevollmacht.